Thomas H.
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Absolut unseriös! Gebührenfrechheit!
Wir hatten einen Besichtigungstermin für eine Wohnung.
Diese begann schon chaotisch, da die Hausverwaltung keine erkennbare Abstimmung mit ihrer Verwaltungszentrale vorgenommen hat. Zudem war die Vormieterin gerade beim Auszug, was ein weiteres Indiz für eine fehlende Abstimmung ist.
Die Wohnung selber war sehr abgewohnt und hatte zahlreiche Mängel, die aber auf keine große Dokumentationslust der Hausverwaltung stieß.
Nach dem Motto "jaja, wird schon".
Wir hatten uns dennoch als Interessent eingetragen und erhielten drei Tage später den Vertrag, wir sollten doch schnell unterzeichnen. Und das obwohl die Vormieterin noch locker 1,5 Monate in der Wohnung Mieterin ist.
Im Mietvertrag stehen dann Klauseln, dass die Wohnung wie besichtigt von uns angenommen werden soll. Angeblich soll es schon eine Abnahme gegeben haben, Protokolle zeigt man uns nicht. Wie auch, wenn die Mieterin noch nicht ausgezogen ist - wie soll es dann ein Abnahmeprotokoll geben.
Den Vertrag zu unterzeichnen wäre ein Freifahrtschein für die Hausverwaltung gewesen alle Mängel so hinzunehmen. Wir haben das so erklärt, dass wir unter diesen Bedingungen keinen Mietvertrag unterzeichnen können.
Man baute seitens Hausverwaltung weiter Druck auf. So haben wir uns entschieden, aufgrund dieser fehlenden Seriösität keinen Mietvertrag zu unterzeichnen.
Der Gipfel der Frechheit folgt. Jetzt will die Hausverwaltung für die Vertragserstellung eine Gebühr haben. Hier will die Hausverwalrung zu unrecht eine verdeckte Maklergebühr erheben, die nicht unerheblich ist.
Hier hat die Hausverwaltung entweder keine Ahnung von Recht und Gesetz (insb. § 2 Abs. 5 WoVermittG) oder sucht einfach nur dumme Mieter, die das zahlen, was man als Rechnung präsentiert.
Alle, die schon reingelegt wurden, ihr könnt diese unrechtmäßige Gebühr zurückfordern.